Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten. Dies umfasst z.B.:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Gehalt
  • Kündigung
  • Tarifvertrag
  • Vertragsgestaltung
  • Zeugnisberichtigung

 

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich bereits vor Anfertigung einer Abmahnung oder Kündigung beraten zu lassen, um die Weichen für ein etwaiges gerichtliches Verfahren zu stellen. Arbeitnehmer sollten nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder einer sonstigen Klage prüfen lassen. Es besteht  auch häufig die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten (unter Umständen sogar ohne Klageerhebung).